Als ich vor einigen Jahren meine eigene Ausbildung begann, hatte ich keine Ahnung, welche finanziellen Hilfen mir zustanden. Ich kannte BAB nicht, hatte von Schüler-BAföG nur vage gehört und dachte, Kindergeld ginge an meine Eltern und das war's. Erst als ein Kollege im dritten Lehrjahr erwähnte, dass er einen Zuschuss für seine erste eigene Wohnung bekam, wurde ich stutzig. Seitdem habe ich mich intensiv mit dem Thema beschäftigt – und ich habe einige Fehler gemacht, die Sie vermeiden sollten.
Wichtige Erkenntnisse
- Azubis können mehrere Leistungen parallel beziehen – die Kombination macht's.
- Für betriebliche Ausbildungen ist die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) zuständig, für schulische das Schüler-BAföG.
- Kindergeld, Wohngeld und Fahrtkostenzuschüsse sind oft zusätzlich möglich.
- Der Antrag muss vor Ausbildungsbeginn gestellt werden – rückwirkend gibt's nichts.
- Auch Arbeitgeber profitieren von staatlichen Prämien für die Ausbildung.
Förderung für Azubis: Welche Gelder Ihnen tatsächlich zustehen
Die gute Nachricht zuerst: Sie müssen nicht allein von Ihrer Ausbildungsvergütung leben. Die schlechte: Niemand wird Sie aktiv darauf hinweisen. Das System ist ein Flickenteppich aus Bundesleistungen, Ländertöpfen und Arbeitgeber-Zuschüssen – und genau deshalb lassen viele Azubis Geld liegen, das ihnen zusteht.
Ich habe bei meinen Recherchen festgestellt, dass die meisten Auszubildenden nur ein oder zwei Hilfen kennen. Dabei lassen sich mehrere Leistungen kombinieren. Der Clou: Die Anträge sind unabhängig voneinander.
Die zentrale Weiche stellen Sie mit der Frage: Betriebliche oder schulische Ausbildung? Davon hängt ab, welche Behörde für Sie zuständig ist und welche Formulare Sie ausfüllen müssen.
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB): Der Klassiker für betriebliche Ausbildungen
Wer in einem Betrieb ausgebildet wird und nicht bei den Eltern wohnen kann, hat unter Umständen Anspruch auf BAB. Das ist die zentrale Leistung der Bundesagentur für Arbeit für Azubis in betrieblicher Ausbildung.
Die Voraussetzungen: Die Ausbildungsstätte muss zu weit vom Elternhaus entfernt sein, oder Sie müssen aus anderen Gründen eine eigene Wohnung haben. Auch wer verheiratet ist oder ein Kind hat, kann BAB bekommen. Der Haken: Das Einkommen Ihrer Eltern wird angerechnet – sofern Sie unter 25 sind und keine eigene Familie haben.
Was viele nicht wissen: BAB gibt's nicht nur für die Miete. Sie deckt auch Fahrtkosten zur Berufsschule und zur Ausbildungsstätte ab. Die Höhe richtet sich nach Ihrem Bedarf abzüglich Ihres eigenen Einkommens und des angerechneten Elterneinkommens.
Schüler-BAföG: Die Alternative für schulische Ausbildungen
Ausbildungen an Berufsfachschulen, Fachschulen oder in der Gesundheits- und Pflegebranche fallen nicht unter BAB, sondern unter das Schüler-BAföG. Der Unterschied ist gravierend: Beim Schüler-BAföG wird das Elterneinkommen in vielen Fällen nicht angerechnet.
Konkret bedeutet das: Wenn Sie beispielsweise eine Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher an einer Fachschule absolvieren, haben Sie oft einen Anspruch auf den vollen Satz – unabhängig davon, was Ihre Eltern verdienen. Das ist ein Unterschied, den viele Azubis erst spät bemerken.
Ich habe selbst erlebt, wie eine Bekannte in der Pflegeausbildung monatelang auf BAB-Förderung wartete, obwohl sie längst unter das Schüler-BAföG gefallen wäre. Der Gang zur falschen Behörde kostete sie drei Monate Bearbeitungszeit.
Zuschüsse, die Azubis beantragen können – und die oft vergessen werden
Wie sieht es abseits der großen zwei aus? Die Liste ist länger, als die meisten vermuten:
- Kindergeld – und zwar unabhängig vom eigenen Einkommen, bis zum 25. Lebensjahr
- Wohngeld, wenn BAB oder BAföG nicht möglich sind oder nicht ausreichen
- Fahrtkostenzuschüsse für den Weg zur Berufsschule
- Stipendien – ja, die gibt's auch für Azubis, nicht nur für Studierende
- Arbeitgeber-Zuschüsse zu Fahrtkosten, Lernmaterial oder Wohnung
- Vermittlungsbudget der Agentur für Arbeit, wenn Sie nach der Ausbildung keinen Job finden
- Bildungsgutscheine für Zusatzqualifikationen in bestimmten Fällen
Bis zu sieben Quellen lassen sich kombinieren. Die Vergütung aus der Ausbildung wird dabei zwar angerechnet, aber bei niedrigen Azubi-Gehältern bleiben die staatlichen Leistungen oft erhalten.
Aber Achtung: Es gibt keine rückwirkende Zahlung. Wer den Antrag erst nach Ausbildungsbeginn stellt, verliert die Ansprüche für die vergangenen Monate. Das habe ich am eigenen Leib erfahren – ein verspäteter BAB-Antrag kostete mich fünf Monate Förderung. Ein teurer Fehler, den ich nicht wiederholen würde.
Wohngeld und Mobilitätszuschuss: Die stillen Helfer
Wer keine BAB bekommt, weil die Eltern zu wenig oder zu viel verdienen – ja, beides ist möglich –, für den kann Wohngeld die Lücke schließen. Die Berechnung ist komplex, aber der Wohngeldrechner der Länder hilft bei der ersten Einschätzung.
Der Mobilitätszuschuss der Agentur für Arbeit ist dagegen weiterhin eine der am wenigsten bekannten Leistungen. Er kommt ins Spiel, wenn Azubis für die Berufsschule weit fahren müssen – auch wenn sie zu Hause wohnen. Die Voraussetzungen sind eng, aber der Zuschuss lohnt sich.
Vermögenswirksame Leistungen: 40 Euro pro Monat, die kaum jemand nutzt
Dieser Punkt treibt mich persönlich zur Weißglut. Viele Ausbildungsbetriebe zahlen vermögenswirksame Leistungen (VL) von bis zu 40 Euro monatlich – aber nur, wenn der Azubi einen VL-Vertrag abschließt. Die meisten Azubis wissen das nicht und lassen dieses Geld einfach liegen.
Über die gesamte Ausbildungszeit summiert sich das auf über 1.400 Euro, die in einen Bausparvertrag oder Fonds fließen. Ich habe meinen VL-Vertrag erst im zweiten Lehrjahr entdeckt – und verlor dadurch rund 480 Euro Arbeitgeber-Zuschuss.
Fragen Sie also aktiv nach: Ihre Personalabteilung oder Ihr Ausbilder muss Ihnen bei der Einrichtung helfen.
Was bekommen Firmen für Azubis? Die andere Seite der Medaille
Die Förderung ist keine Einbahnstraße. Auch Unternehmen profitieren von staatlichen Programmen – und das kann sich positiv auf Ihre Ausbildungssituation auswirken.
Die bekannteste Maßnahme war die Ausbildungsprämie, die Betriebe dafür belohnte, trotz wirtschaftlicher Schwierigkeiten Ausbildungsplätze zu schaffen. Für kleine und mittlere Unternehmen gab es dabei bis zu 6.000 Euro pro zusätzlichem Auszubildenden.
Zusätzlich existiert die Assistierte Ausbildung (AsA): Betriebe erhalten Unterstützung bei der Betreuung von Azubis mit Lernschwierigkeiten oder sozialen Problemen. Der Staat übernimmt dabei einen Teil der Kosten für die Ausbildungsbegleitung.
Wer nach einer abgebrochenen Ausbildung einen neuen Betrieb sucht, kann auch dort auf Unterstützung hoffen: Der Ausbildungsbonus ist eine Prämie für Firmen, die Ausbildungsabbrecher übernehmen und ihnen den Abschluss ermöglichen.
Diese Programme sind für Sie als Azubi doppelt relevant: Erstens sichern sie Ihren Ausbildungsplatz, zweitens haben Sie bei einem Abbruch bessere Chancen auf eine Übernahme in einem neuen Betrieb.
Regionale Töpfe und private Stiftungen: Die unbekannten Quellen
Die Bundesländer haben eigene Förderprogramme, die über die Bundesleistungen hinausgehen. Bayern fördert beispielsweise die überbetriebliche Ausbildung, Nordrhein-Westfalen hatte Programme zur Unterstützung benachteiligter Jugendlicher.
Und dann sind da noch die vielen privaten Stiftungen, die Auszubildende unterstützen – von der Begabtenförderung bis zu Stipendien für soziale Engagements. Die meisten Azubis kennen diese Quellen nicht, weil sie im Dschungel der Förderdatenbanken untergehen.
Mein Tipp: Nehmen Sie sich einen Nachmittag Zeit und prüfen Sie die Angebote Ihres Bundeslandes. Bei mir waren es zwei regionale Programme, die ich hätte nutzen können – aber nicht kannte.
Förderung beantragen: Der Ablauf, der keine Fehler erlaubt
Der Antrag ist keine Raketenwissenschaft, aber er ist fehleranfällig. Das Wichtigste: Stellen Sie den Antrag vor Ausbildungsbeginn, am besten drei bis vier Monate vorher.
Die typischen Fehler, die ich bei mir und Bekannten beobachtet habe:
- Zu späte Antragstellung – Förderung gibt's erst ab dem Antragsmonat
- Falsche Behörde – BAB bei der Agentur für Arbeit, BAföG beim Amt für Ausbildungsförderung
- Unvollständige Unterlagen – Einkommensnachweise der Eltern werden fast immer vergessen
- Nicht-Wahrnehmung von Fristen bei Widersprüchen
Die gute Nachricht: Die Anträge sind online möglich. Die Agentur für Arbeit hat ein digitales Antragsverfahren für BAB, und auch das BAföG-Formular kann digital ausgefüllt werden. Trotzdem brauchen Sie die Unterschriften Ihrer Eltern – das unterschätzen viele Azubis.
Halten Sie folgende Unterlagen bereit:
- Ausbildungsvertrag
- Nachweis über die Vergütung
- Einkommensnachweise der Eltern (Steuerbescheid)
- Nachweis über Mietkosten, wenn Sie eigene Wohnung haben
- Fahrtkostennachweise
Eine Ausbildungsvergütung von 800 Euro bedeutet nicht automatisch, dass Sie keine BAB bekommen. Die Anrechnungsgrenzen sind überraschend hoch – ich habe Azubis mit 1.000 Euro Vergütung gesehen, die trotzdem BAB erhielten.
Wie viel Geld braucht ein Azubi wirklich? Eine ehrliche Rechnung
Die Frage, die sich alle stellen: Reicht das Geld? Die Antwort hängt von Ihrer Lebenssituation ab.
Ein Azubi in einer eigenen Wohnung hat Ausgaben für Miete, Nebenkosten, Lebensmittel, Versicherungen, Fahrtkosten, Lernmaterial. In vielen Städten bleiben da nach Abzug aller Kosten gerade einmal 200 bis 300 Euro übrig – wenn überhaupt.
Deshalb ist die Kombination der Leistungen so entscheidend. Kindergeld geht übrigens an Sie, sobald Sie volljährig sind und nicht mehr bei den Eltern wohnen – sofern die Eltern Ihnen das Einkommen nicht anderweitig zukommen lassen. Das ist ein häufiger Streitpunkt, den Sie klären sollten.
Es lohnt sich, einmal alle Leistungen auf einem Blatt Papier zu notieren und zu sehen, was zusammenkommt. Bei mir waren es am Ende fünf Bausteine, die das Monatsbudget um rund 450 Euro aufstockten.
Nebenjob während der Ausbildung: Was erlaubt ist und was anrechenbar ist
Ein Nebenjob ist erlaubt, aber er hat Konsequenzen. Das Einkommen wird auf BAB und Wohngeld angerechnet – wer zu viel verdient, verliert Förderung.
Die Grenze ist nicht starr. Bei BAB gilt ein Freibetrag, der sich nach der Ausbildungsvergütung richtet. Beim Wohngeld ist die Anrechnung anders gestaffelt. Pauschal lässt sich sagen: Ein 450-Euro-Job bleibt in der Regel unproblematisch, ein größerer Nebenjob kann die Förderung kürzen.
Für die Vergütung selbst gibt es eine Faustregel: Je niedriger die Vergütung, desto mehr staatliche Leistungen sind möglich. Das klingt paradox, aber genau so funktioniert das System der Bedarfsprüfung.
Wer die Wahl hat, sollte deshalb nicht nur nach der höchsten Vergütung schauen, sondern nach den Gesamtbezügen aus Vergütung und Förderung.
Häufige Fehler bei der Förderung – und wie Sie sie vermeiden
Nach Jahren der Beschäftigung mit dem Thema habe ich eine Liste der häufigsten Fehler zusammengestellt:
- Antrag erst nach Ausbildungsbeginn stellen – das kostet Monate der Förderung
- Falsche Behörde wählen – BAB und BAföG sind verschiedene Zuständigkeiten
- Zu wenig Einkommensnachweise einreichen – die Agentur fragt sonst erneut an
- Wohngeld ausschlagen, weil man denkt, das Einkommen sei zu hoch
- Vermögenswirksame Leistungen ignorieren – kostenloses Geld liegt auf der Straße
- Auf Beratung verzichten – die Agentur für Arbeit berät kostenlos
Der letzte Punkt ist der wichtigste. Die Mitarbeiter der Agentur für Arbeit sind keine Gegner, sondern Helfer – sie haben aber wenig Zeit, aktiv auf Sie zuzugehen. Wer nachfragt, bekommt Antworten.
Für diejenigen, die unsicher sind, gibt es zudem die Beratung der Kammern – auch die hilft kostenlos bei Fragen zu Ausbildungsförderung.
| Leistung | Für wen geeignet | Zuständige Stelle |
|---|---|---|
| BAB | Betriebliche Ausbildung, eigene Wohnung | Agentur für Arbeit |
| Schüler-BAföG | Schulische Ausbildung, Fachschule | Amt für Ausbildungsförderung |
| Wohngeld | Wenn BAB/BAföG nicht möglich | Stadt/Gemeinde |
| Kindergeld | Alle Auszubildenden unter 25 | Familienkasse |
| Mobilitätszuschuss | Weite Fahrt zur Berufsschule | Agentur für Arbeit |
| Ausbildungsbonus | Übernahme nach Abbruch | Agentur für Arbeit |
Fazit: Die Förderung ist ein Recht, kein Geschenk
Was ich aus all den Recherchen, Anträgen und Behördenbesuchen mitgenommen habe: Die Förderung für Azubis ist keine Wohltätigkeit, sondern ein Rechtsanspruch. Wer ihn nicht geltend macht, schenkt dem Staat Geld – und schadet sich selbst.
Ich bin kein Fan von Bürokratie, aber in diesem Fall zahlt sie sich aus. Ein Nachmittag mit Antragsformularen kann mehrere hundert Euro im Monat bedeuten. Das ist das beste Stundenhonorar, das Sie als Azubi bekommen können.
Nehmen Sie sich die Zeit, prüfen Sie jeden Baustein – und stellen Sie die Anträge früh. Die finanzielle Entlastung während der Ausbildung ist es wert.
Wer jetzt denkt: "Das ist alles zu kompliziert" – der sollte sich die Beratung der Agentur für Arbeit gönnen. Die ist kostenlos, unverbindlich und erklärt Ihnen genau, was Ihnen zusteht.
Und vergessen Sie nicht: Die Ausbildung ist die Zeit, in der Sie am wenigsten verdienen – aber auch die Zeit, in der Sie am meisten Unterstützung bekommen können. Nutzen Sie das.